Prozessführung
Erhalten
Sie
einen
Mahnbescheid
der
ULAK,
durch
welchen
die
SOKA-BAU
in
der
Regel
Ihre
Beitragsforderungen geltend macht, ist Eile geboten.
Einem
arbeitsrechtlichen
Mahnbescheid
kann
nur
innerhalb
einer
Woche
widersprochen
werden.
Wenn
diese
Frist
versäumt
wird,
kann
der
von
der
ULAK
/
SOKA-BAU geforderte Betrag zwangsvollstreckt werden.
Ist
ein
fristgerechter
Widerspruch
gegen
den
Mahnbescheid
eingegangen,
wird
der
Betrag
durch
die
ULAK
beim
Arbeitsgericht
eingeklagt.
Das
erstinstanzliche
Gerichtsverfahren
findet
für
die
alten
Bundesländer
beim
Arbeitsgericht
Wiesbaden
und
für
die
neuen
Bundesländer
beim
Arbeitsgericht
Berlin
statt.
Unsere
Anwälte
sind
für
Sie
vor
dem
Arbeitsgericht
in
Wiesbaden
und
dem
Arbeitsgericht
in
Berlin,
dem
Landesarbeitsgericht
Hessen
in
Frankfurt
und
dem
Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg
in
Berlin,
sowie
dem
Bundesarbeitsgericht
in
Erfurt
tätig.
Gerne
betreuen
Sie
unsere
Rechtsanwälte
im
Mahnverfahren
und
vertreten
Sie
vor
den
Arbeitsgerichten
Wiesbaden
und Berlin.
Die
gesamte
Verfahrensabwicklung
kann
mittels
Fernkommunikationsmitteln
erledigt
werden.
Oft
ist
es
noch
nicht
einmal
notwendig,
dass
Sie
zu
einem
Gerichtstermin erscheinen, wenn wir Sie vertreten.
“Wir zeigen Auswege für Sie auf.
Damit Sie nicht Baden gehen”
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt.