TIPPS zur SOKA-BAU 1. Unternehmen Sie nichts voreilig! Wir können nur ein optimales Ergebnis für Sie erreichen, wenn Sie noch nichts selbst unternommen haben ! ! ! ! ! ! 2. Was kann schlimmstenfalls passieren? Die SOKA-Bau kann rückwirkend für die letzten drei Beitragsjahre Beiträge erheben. Bei jährlichen Lohnkosten von 100.000,00 € sind dies bis zu 79.650,00 € ! ! ! ! 3. Die SOKA-Bau hat Sie noch nicht im Visier? Vermeiden Sie die Beitragspflicht indem Sie Mitglied in einer Innung werden. Klären Sie bei Betriebsgründung Ihre Beitragspflicht ab. Melden Sie den Betrieb an und bilden Sie finanzielle Rücklagen oder lassen Sie sich von der SOKA bescheinigen, dass Sie nicht beitragspflichtig sind. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und bilden Sie finanzielle Rücklagen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten anwaltlich beraten. 4. Die SOKA-Bau hat Ihnen ein Stammblatt geschickt? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Füllen Sie das Stammblatt unter keinen Umständen aus. 5. Die SOKA-Bau fordert weitere Auskünfte? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Erteilen Sie keine Auskünfte. Stimmen Sie keiner Betriebsprüfung durch die SOKA-Bau zu. 6. Die SOKA-Bau verklagt Sie oder beantragt einen Mahnbescheid? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Legen Sie innerhalb einer Woche Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und beauftragen Sie sofort einen Anwalt. 7. Was ist die SOKA-Bau? Durch die Sozialkassenbeiträge werden Urlaubsansprüche gesichert, Ausbildungen gefördert, und im Alter eine Zusatzrenten ausgezahlt. Die Beiträge sind ausschließlich von den Arbeitgebern zu zahlen. Durch Zahlungen der SOKA-Bau erfolgt teilweise eine Erstattung der Gelder an die Arbeitgeber. 8. Wie hoch ist der Beitrag? (Stand 01.01.2024) Arbeiter: Im Tarifgebiet West: 20,50 % Im Tarifgebiet Ost: 18,70 % Im Tarifgebiet Berlin West: 25,65 % Im Tarifgebiet Berlin Ost: 23,85 % Angestellte: Im Tarifgebiet West: 85,00€ (Stand 01.01.2022) Im Tarifgebiet Ost: 53,00 € (Stand 01.01.2024) Im Tarifgebiet Berlin West: 63,00 € Im Tarifgebiet Berlin Ost: 25,00 € Bundesweit (Berufsbildung): 20,00 € (Stand 01.01.2022) 9. Wer ist beitragspflichtig? Betriebe in denen mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit für die Ausführung von Bauarbeiten verwendet wird. Dies kann nicht pauschal bewertet werden! Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. 10. Was sind Bauarbeiten? z.B.: Gerüste und Bauaufzüge aufstellen oder Abdichtungsarbeiten, Asbestsanierungsarbeiten, Bautrocknungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten, Brunnenbauarbeiten, Fassadenbauarbeiten, Fertigbauarbeiten, Maurerarbeiten, Rammarbeiten, Kanalbauarbeiten, Nassbaggereiarbeiten, Hochbauarbeiten, Tunnelbauarbeiten, Straßenbauarbeiten, Tiefbauarbeiten, Stuck-, Putz, Gips- und Rabitzarbeiten, Wärmedämmarbeiten oder Zimmerarbeiten 11. Wer ist nicht beitragspflichtig? Betriebe des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt, des Glaserhandwerks, des Herd- und Ofensetzerhandwerks, des Maler-und Lackierhandwerks, der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie, des Parkettlegerhandwerks, der Säurebauindustrie, des Schreiberhandwerks, des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungsbauers oder des Steinmetzhandwerks 12. Wir wissen was zu tun ist! Wir kennen die Ausnahmen von den Ausnahmen, sowie die Eigenheiten dieses Verfahrens. Durch geschicktes Agieren lassen sich klare Vorteile verschaffen. Wir werten Unterlagen des Steuerbüros, der Buchführung und der Personalabteilung aus. Um die Beitragspflichten auch zukünftig zu vermeiden, beraten wir zu Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb oder zur Mitgliedschaft in einem Verband, der von der Beitragspflicht befreit ist.
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TIPPS zur SOKA-BAU 1. Unternehmen Sie nichts voreilig! Wir können nur ein optimales Ergebnis für Sie erreichen, wenn Sie noch nichts selbst unternommen haben ! ! ! ! ! ! 2. Was kann schlimmstenfalls passieren? Die SOKA-Bau kann rückwirkend für die letzten drei Beitragsjahre Beiträge erheben. Bei jährlichen Lohnkosten von 100.000,00 € sind dies bis zu 79.650,00 € ! ! ! ! 3. Die SOKA-Bau hat Sie noch nicht im Visier? Vermeiden Sie die Beitragspflicht indem Sie Mitglied in einer Innung werden. Klären Sie bei Betriebsgründung Ihre Beitragspflicht ab. Melden Sie den Betrieb an und bilden Sie finanzielle Rücklagen oder lassen Sie sich von der SOKA bescheinigen, dass Sie nicht beitragspflichtig sind. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und bilden Sie finanzielle Rücklagen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten anwaltlich beraten. 4. Die SOKA-Bau hat Ihnen ein Stammblatt geschickt? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Füllen Sie das Stammblatt unter keinen Umständen aus. 5. Die SOKA-Bau fordert weitere Auskünfte? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Erteilen Sie keine Auskünfte. Stimmen Sie keiner Betriebsprüfung durch die SOKA-Bau zu. 6. Die SOKA-Bau verklagt Sie oder beantragt einen Mahnbescheid? Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Legen Sie innerhalb einer Woche Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und beauftragen Sie sofort einen Anwalt. 7. Was ist die SOKA-Bau? Durch die Sozialkassenbeiträge werden Urlaubsansprüche gesichert, Ausbildungen gefördert, und im Alter eine Zusatzrenten ausgezahlt. Die Beiträge sind ausschließlich von den Arbeitgebern zu zahlen. Durch Zahlungen der SOKA-Bau erfolgt teilweise eine Erstattung der Gelder an die Arbeitgeber. 8. Wie hoch ist der Beitrag? (Stand 01.01.2024) Arbeiter: Im Tarifgebiet West: 20,50 % Im Tarifgebiet Ost: 18,70 % Im Tarifgebiet Berlin West: 25,65 % Im Tarifgebiet Berlin Ost: 23,85 % Angestellte: Im Tarifgebiet West: 85,00€ (Stand 01.01.2022) Im Tarifgebiet Ost: 53,00 € (Stand 01.01.2024) Im Tarifgebiet Berlin West: 63,00 € Im Tarifgebiet Berlin Ost: 25,00 € Bundesweit (Berufsbildung): 20,00 € (Stand 01.01.2022) 9. Wer ist beitragspflichtig? Betriebe in denen mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit für die Ausführung von Bauarbeiten verwendet wird. Dies kann nicht pauschal bewertet werden! Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. 10. Was sind Bauarbeiten? z.B.: Gerüste und Bauaufzüge aufstellen oder Abdichtungsarbeiten, Asbestsanierungsarbeiten, Bautrocknungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten, Brunnenbauarbeiten, Fassadenbauarbeiten, Fertigbauarbeiten, Maurerarbeiten, Rammarbeiten, Kanalbauarbeiten, Nassbaggereiarbeiten, Hochbauarbeiten, Tunnelbauarbeiten, Straßenbauarbeiten, Tiefbauarbeiten, Stuck-, Putz, Gips- und Rabitzarbeiten, Wärmedämmarbeiten oder Zimmerarbeiten 11. Wer ist nicht beitragspflichtig? Betriebe des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt, des Glaserhandwerks, des Herd- und Ofensetzerhandwerks, des Maler-und Lackierhandwerks, der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie, des Parkettlegerhandwerks, der Säurebauindustrie, des Schreiberhandwerks, des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungsbauers oder des Steinmetzhandwerks 12. Wir wissen was zu tun ist! Wir kennen die Ausnahmen von den Ausnahmen, sowie die Eigenheiten dieses Verfahrens. Durch geschicktes Agieren lassen sich klare Vorteile verschaffen. Wir werten Unterlagen des Steuerbüros, der Buchführung und der Personalabteilung aus. Um die Beitragspflichten auch zukünftig zu vermeiden, beraten wir zu Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb oder zur Mitgliedschaft in einem Verband, der von der Beitragspflicht befreit ist.
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