TIPPS zur SOKA-BAU
1.
Unternehmen Sie nichts voreilig!
Wir können nur ein optimales Ergebnis für Sie
erreichen, wenn Sie noch nichts selbst
unternommen haben ! ! ! ! ! !
2.
Was kann schlimmstenfalls passieren?
Die SOKA-Bau kann rückwirkend für die letzten
drei Beitragsjahre Beiträge erheben.
Bei jährlichen Lohnkosten von 100.000,00 €
sind dies bis zu 79.650,00 € ! ! ! !
3.
Die SOKA-Bau hat Sie noch nicht im Visier?
Vermeiden Sie die Beitragspflicht indem Sie
Mitglied in einer Innung werden.
Klären Sie bei Betriebsgründung Ihre
Beitragspflicht ab. Melden Sie den Betrieb an
und bilden Sie finanzielle Rücklagen oder
lassen Sie sich von der SOKA bescheinigen,
dass Sie nicht beitragspflichtig sind.
Wenn Sie unsicher sind, machen Sie detaillierte
Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und
bilden Sie finanzielle Rücklagen.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten anwaltlich
beraten.
4.
Die SOKA-Bau hat Ihnen ein Stammblatt
geschickt?
Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.
Füllen Sie das Stammblatt unter keinen
Umständen aus.
5.
Die SOKA-Bau fordert weitere Auskünfte?
Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.
Erteilen Sie keine Auskünfte.
Stimmen Sie keiner Betriebsprüfung durch die
SOKA-Bau zu.
6.
Die SOKA-Bau verklagt Sie oder beantragt
einen Mahnbescheid?
Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.
Legen Sie innerhalb einer Woche Widerspruch
gegen den Mahnbescheid ein und beauftragen
Sie sofort einen Anwalt.
7.
Was ist die SOKA-Bau?
Durch die Sozialkassenbeiträge werden
Urlaubsansprüche gesichert, Ausbildungen
gefördert, und im Alter eine Zusatzrenten
ausgezahlt.
Die Beiträge sind ausschließlich von den
Arbeitgebern zu zahlen.
Durch Zahlungen der SOKA-Bau erfolgt
teilweise eine Erstattung der Gelder an die
Arbeitgeber.
8.
Wie hoch ist der Beitrag? (Stand 01.01.2024)
Arbeiter:
Im Tarifgebiet West:
20,50 %
Im Tarifgebiet Ost:
18,70 %
Im Tarifgebiet Berlin West:
25,65 %
Im Tarifgebiet Berlin Ost:
23,85 %
Angestellte:
Im Tarifgebiet West:
85,00€
(Stand 01.01.2022)
Im Tarifgebiet Ost:
53,00 €
(Stand 01.01.2024)
Im Tarifgebiet Berlin West:
63,00 €
Im Tarifgebiet Berlin Ost:
25,00 €
Bundesweit (Berufsbildung):
20,00 €
(Stand 01.01.2022)
9.
Wer ist beitragspflichtig?
Betriebe in denen mehr als 50 % der
Gesamtarbeitszeit für die Ausführung von
Bauarbeiten verwendet wird.
Dies kann nicht pauschal bewertet werden!
Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich
beraten.
10.
Was sind Bauarbeiten?
z.B.: Gerüste und Bauaufzüge aufstellen oder
Abdichtungsarbeiten,
Asbestsanierungsarbeiten,
Bautrocknungsarbeiten, Beton- und
Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten,
Brunnenbauarbeiten, Fassadenbauarbeiten,
Fertigbauarbeiten, Maurerarbeiten,
Rammarbeiten, Kanalbauarbeiten,
Nassbaggereiarbeiten, Hochbauarbeiten,
Tunnelbauarbeiten, Straßenbauarbeiten,
Tiefbauarbeiten, Stuck-, Putz, Gips- und
Rabitzarbeiten, Wärmedämmarbeiten oder
Zimmerarbeiten
11.
Wer ist nicht beitragspflichtig?
Betriebe des Betonwaren und Terrazzowaren
herstellenden Gewerbes, des
Dachdeckerhandwerks, des
Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich
überwiegend auf die gewerbliche Erstellung
von Gerüsten erstreckt, des Glaserhandwerks,
des Herd- und Ofensetzerhandwerks, des
Maler-und Lackierhandwerks, der Naturstein-
und Naturwerksteinindustrie, des
Parkettlegerhandwerks, der Säurebauindustrie,
des Schreiberhandwerks, des
Klempnerhandwerks, des Gas- und
Wasserinstallationsgewerbes, des
Elektroinstallationsgewerbes, des
Zentralheizungsbauers oder des
Steinmetzhandwerks
12.
Wir wissen was zu tun ist!
Wir kennen die Ausnahmen von den
Ausnahmen, sowie die Eigenheiten dieses
Verfahrens. Durch geschicktes Agieren lassen
sich klare Vorteile verschaffen.
Wir werten Unterlagen des Steuerbüros, der
Buchführung und der Personalabteilung aus.
Um die Beitragspflichten auch zukünftig zu
vermeiden, beraten wir zu
Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb
oder zur Mitgliedschaft in einem Verband, der
von der Beitragspflicht befreit ist.
“Wir zeigen Auswege für Sie auf.
Damit Sie nicht Baden gehen”
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Dann kontaktieren Sie uns jetzt.