Bundesrechtsanwaltsordnung(BRAO)BerufsordnungfürRechtsanwälte(BORA)Fachanwaltsordnung(FAO)Gesetzüber dieVergütungderRechtsanwältinnenundRechtsanwälte(RVG)BerufsregelungenderRechtsanwältederEuropäischen Union
Stephan Müller, Eltville Heiko Klein, EltvillePixabay/Magix
9. Außergerichtliche Streitschlichtung:
BeiStreitigkeitenzwischenRechtsanwältenundihrenAuftraggebernbestehtaufAntragdieMöglichkeitderaußergerichtlichenSteitschlichtungbeiderjeweilsörtlichzuständigenRechtsanwaltskammer(gemäߧ73Abs.2Nr.3i.V.m.§73Abs.5BRAO)oderbeiderSchlichtungsstellederRechtsanwaltschaft(§191fBRAO)beiderBundesrechtsanwaltskammer,imInternetzufindenüberdieHomepagederBundesrechtsanwaltskammer(www.brak.de),E-Mail:schlichtungsstelle@brak.de.BeientsteheneinerStreitigkeitbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeitderTeilnahmeaneinemSchlichtungsverfahren.ZuständigeVerbraucherschlichtungsstelleistfürvermögensrechtlicheStreitigkeitenausdemMandatsverhältnisbiszueinemWertvon50.000EurodieSchlichtungsstellederRechtsanwaltschaft,NeueGrünstr.17,110179Berlin, www.s-d-r.org . Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
DieEuropäischeKommissionstellteinePlattformfürdieaußergerichtlicheOnline-Streitbeilegung(OS-Plattform)bereit, dieunterwww.ec.europa.eu/consumers/odraufrufbarist.HierfürwirdexplizitfolgendeE-Mailadressehinterlegt: info@klein-anwaelte.de.Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
11. zusätzliche Angaben nach DL-InfoV:
1. Mandatsvertrag
Zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Klein Rechtsanwälte, Kiedricher Straße 11, 65345 Eltville und Lieblingsmandant wird hiermit in Sachen Lieblingsmandant ./. Böse Gegner GmbH wegen Forderung folgender Mandatsvertrag geschlossen.§ 1 Geltungsbereich(1)AufdenobenabgeschlossenenMandatsvertragfindendiefolgendenBestimmungenAnwendung.Essei denn,dieParteienvereinbarenausdrücklichundschriftlichetwasanderes.(2)DieAllgemeinenGeschäftsbedingungenderKanzleiRechtsanwälteKleingeltenfürallefolgendenGeschäftsverbindungenbeiAbschlussgleichartigerVerträge,soweitessichbeimMandantenumeinenUnternehmerimSinnedes§14BGBhandelt.IstderMandantVerbraucherimSinnedes§13BGB,sogeltendiejeweilszujedemeinzelnenVertragsschluss vorgeltenallgemeinenGeschäftsbedingungenderKanzlei.EsseidenndieParteienvereinbarenschriftlich etwasanderes.(3)AllgemeineGeschäftsbedingungendesMandantenwerdennichtVertragsinhalt.Esistnicht erforderlich, dass die Kanzlei diesen ausdrücklich widerspricht.§ 2 Inhalt des Mandats(1)DerUmfangdesMandatsverhältnisseswirddurchdenkonkretenAuftragdesMandantenbegrenzt.EswirdwedereinbestimmterwirtschaftlicherErfolg,nocheinrechtlicherErfolg,durchdasMandatsverhältnis geschuldet.(2)DieRechtsanwälteführendasMandatnachdenGrundsätzenordnungsgemäßer BerufsausübungnachbestemWissenundGewissen,insbesonderenachdenRegelungender Bundesrechtsanwaltsordnung(BRAO)undBundesordnungfürRechtsanwälte(BORA).(3)SoweitkeineanderweitigeVereinbarungbeiVertragsschlussgetroffenwurde,wirdderAuftraggrundsätzlichallenRechtsanwältenderKanzlei(auchdenangestelltenRechtsanwältenundfreienMitarbeitern)erteilt.ZurÜbernahmedesFallesistsomitjederRechtsanwaltderKanzleiberechtigt.BeiBedarfkönnenauchfreieMitarbeiter,sonstigeRechtsanwältesowiefachkundigeDrittezurSachbearbeitungherangezogenwerden.SolltenhierdurchzusätzlicheKostenentstehen,wirddieszuvormitderMandantschaftrechtzeitigabgesprochen.(4)EineVerpflichtungzurEinlegungvonRechtsmittelnundRechtsbehelfenbestehtfürdieKanzleinurdann,wenneindaraufgerichteterAuftragderMandantschafterteiltunddieserauchangenommenwurde.(5)DieRechtsberatungund-vertretungbeziehtsichausschließlichaufdasRechtderBundesrepublikDeutschland. SollteauchausländischesRechtinBetrachtkommen,soweistderRechtsanwalthieraufhin.DasMandatsverhältnisbeziehtsichnichtaufeinesteuerlicheBeratungund/oderVertretung.BezüglichsteuerlicherAuswirkungenvonzivilrechtlichemVorgehenhatderMandantselbstbzw.durchfachkundigeDritte(z.B.Steuerberater,Wirtschaftsprüfer)eineÜberprüfungvorzunehmen.EineAusnahmebestehtdann,wenn diesbezüglich mit dem Rechtsanwalt eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.§ 3 Gebührenhinweis, Vergütung, Abtretung, Verrechnung(1)WurdekeineindividuelleVergütungsvereinbarunggetroffen,sobestimmtsichdieVergütungnachdem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG).ImFalleeinerAbrechnungnachdemRVG,wirdgem.§49bAbs.5BRAOdaraufhingewiesen,dasssichdieanfallendenRechtsanwaltsgebührennachdemGegenstandswertrichten.DieserHinweiserfolgtnicht,wennessichumeinMandathandelt,beidemdieAbrechnungnachdemRVGnichtnachdemGegenstandswerterfolgt,wieinsozialrechtlichenAngelegenheitenoderinStrafsachen.(2)DerMandantwirddarüberbelehrt,dasserimFalledesUnterliegensdiegegnerischenKostenauchdannzu tragenhat,wennihmProzesskostenhilfebewilligtwurde.(3)ImFalleeinerarbeitsgerichtlichenStreitigkeit,außergerichtlichsowieinersterInstanz,bestehtfürdenMandantenkeinAnspruchaufErstattungderAnwaltsgebührenodersonstigerKosten.UnabhängigvomAusgangträgtineinemsolchenVerfahrenjedeParteiihreKostenselbst.DieseKostenregelunggiltebenfallsfürVerfahrenderfreiwilligenGerichtsbarkeitsowieScheidungsverfahrenundFolgesachen.(4)EsbestehteineVerpflichtungdesMandantenaufAnforderungderKanzleiangemesseneVorschüssezuleisten.Spä-testensnachBeendigungdesMandatsistdievollständigeVergütungzubezahlen.Diesgiltauch,wennKostenerstat-tungsansprüchegegen Rechtsschutzversicherung,GegenseiteoderDrittebestehen.AufrechnungendesMandantengegenForderungendesRechtsanwaltssindnurzulässig,wenndieForderungenunbestrittenoderrechtskräftigfestgestelltsind.(5)EserfolgteineAbtretungsämtlicherAnsprücheaufKostenerstattunggegendieGegenseite,Staatskasse,Recht-sschutzversicherung(beientsprechenderZustimmungdurchdiese)odersonstigeDritteinHöhederHonorarforderungderKanzleialsSicherheitdurchdenMandanten.WeiterhinwirddieKanzleiermächtigt,dieseAbtretungdenZahlungs-pflichtigenmitzuteilen.DieAbtretungwirdvonderKanzleiangenommen.SolangederMandantseinerZahlungsver-pflichtungnachkommtundnichtdieZahlungverweigert,inVerzuggerätoderAntragaufEröffnungdesInsolvenzverfahrensüberseinVermögenstellt,wirddieKanzleidenErstattungsanspruchnichteinziehen,alsovonderAbtretungkeinenGebrauchmachen.(6)BeiEingangvonErstattungsbeträgenundsonstigendemMandantenzustehendenZahlungenaufdemAnderkontoderKanzlei,istdiesezurVerrechnungmitdennochausstehendenHonorarforderungenodernochabzurechnendenLeistungennachentsprechenderRechnungsstellungbefugt.DiesgiltnurimRahmender gesetzlichen Zulässigkeit.§ 4 Haftung, Haftungsbeschränkung(1)DieHaftungderKanzleiaufErsatzeinesdurcheinfacheFahrlässigkeitverursachtenSchadensimRahmendesbestehendenVertragsverhältnissesmitdemMandantenbeschränktsichauf250.000€(§51aBRAO). Diese Haftungsbe-schränkung gilt nicht, wenn der Schadengrobfahrlässigoderschuldhaftverursachtwurde.(2)DievonderKanzleiabgeschlosseneHaftpflichtversicherungdecktjeVersicherungsfall250.000€ab(maximal1MillionEuroproVersicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung,dieaufWunschundKostendesMandantenabgeschlossenwerdenkannundeineüberden Betrag von 250.000 € hinausgehende Haftung absichert.§ 5 Pflichten des Rechtsanwalts(1)RechtlichePrüfung:EsbestehtfürdenRechtsanwaltdieVerpflichtungzursorgfältigenMandatsprüfung.(2)UnterrichtungdesMandanten:DerMandantwirdüberalleVorgängeundMaßnahmenbezüglichderSacheunverzüglichunterrichtet.InsbesonderewirderüberalleerhaltenenoderversandtenSchriftstückeinKenntnisgesetzt.EineBeantwortungvonAnfragenseitensdesMandantenwirdsoweitmöglichunverzüglich vorgenommen.(3)Verschwiegenheit:DerRechtsanwaltistvonBerufswegenzurVerschwiegenheitverpflichtet.DerUmfangderPflichtbeinhaltetalles,wasdemRechtsanwaltimRahmendesMandatesdurchdenMandantanvertrautwirdodersonstbe-kanntwird.Hierausergibtsichauchdas ZeugnisverweigerungsrechtdesRechtsanwalts.GegenüberDritten,insbesondereBehörden,darfderRechtsanwaltüberdasBestehenundInhaltedesMandateskeineInformationenäußern,esseidenn,der MandanthatihnvorhervonderSchweigepflichtentbunden.(4)VerwahrungvonGeldern:DieKanzleiverwahrtdiefürdenMandanteneingehendenGeldertreuhänderisch.AufschriftlicheAnforderungdesMandanten,werdendieGelderunverzüglichandievonihmbenanntenStellenausgezahlt,sofernkeineSituationdes§3Abs.4und5diesesMandatsvertragesvorliegt.BeiderVerwahrunghatderRechtsanwaltdieerforderlicheSorgfalt andenTagzulegen.(5)VerbotderVertretungwiderstreitenderInteressen:WennderRechtsanwaltinderselbenSacheschonfüreineandere,widerstreitende,Parteitätigwar,oderinsonstigerWeisegem.§§ 45,46BRAOberuflichmitderSachebefasstwar,darfernichttätigwerden.Diesgiltauchfürdie anderenRechtsanwältederKanzlei.(6)Datenschutz:EswerdenalleverhältnismäßigenundzumutbarenVorkehrungen getroffen, um die Daten des Mandanten vor Verlust und Zugriffen von außen zu schützen.§ 6 Pflichten des Mandanten(1)Informationserteilung:DerMandantistverpflichtetdenRechtsanwaltumfassendundwahrheitsgemäßüberalle,dasMandatbetreffende,TatsachenzuunterrichtenunddieentsprechendenUnterlagenundDatengeordnet,gegebenenfallsinKopie,auszuhändigen.BevorderMandantKontaktzuGericht,Behörden,derGegenseiteodersonstigenBeteiligtenaufnimmt,wirdersichmitdemRechtsanwaltabstimmen.SolltesichwährenddesMandatsdieAnschrift,dieTelefon-oderFaxnummer,dieEmailadresseodersonstigeDatenändern,sohatderMandantdiesumgehendderKanzleimitzuteilen.Gleichesgilt,wennderMandantlängerfristigortsabwesendist,odervorrübergehendnichterreichbarist.Diesistebenfallsder Kanzleimitzuteilen.(2)KontrollevonSchreiben:SämtlichevonderKanzleiübermitteltenSchreibenundSchriftsätzesindumgehendvomMandantenaufVollständigkeitundWahrheitsgehaltbezüglichder Sachverhaltsangebenzuüberprüfen.ÜberBerichti-gungenoderErgänzungenistdieKanzleiumgehendzu informieren.(3)Rechtsschutzversicherung:SoweitdieBeauftragungdesMandantenauchdenSchriftwechsel mitderRechtsschutzversicherungbeinhaltet,wirddieKanzleivonihrerSchweigepflichtgegenüberderRechtsschutzversicherungausdrücklichbefreit.DerMandantversichert,dassderVersicherungsvertragbestehtundkeineBeitragsrückständevorliegen;außerdem,dasskeineanderenRechtsanwältinnenoderRechtsanwältein gleicher Angelegenheit beauftragt sind.§ 7 Kündigungsrecht(1)DerMandanthatdasRechtdiesenVertragjederzeitohneAngabevonGründenzukündigen.(2)EineKündigungseitensderKanzleikannnachentsprechendervorherigerAndrohungerfolgen.DieKanzleikannjedeweitereLeistungablehnen,wennderMandantseinePflichtengem.§§3und6dieses Vertrages nicht erfüllt. § 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis (1)ZwischenMandantundKanzleigiltausschließlichdasRechtderBundesrepublikDeutschland.(2)ImFalledessen,dassderMandanteinKaufmann,einejuristischePersonöffentlichenRechts,einöffentlichrechtlichesSondervermögenoderdiesemgleichgestelltist,istderGerichtsstandWiesbaden.Gleichesgilt,fallsderMandantseinenSitzoderseineNiederlassungimAuslandhat.(3)DieÄnderungoderErgänzungdieses Vertrages bedarf der Schriftform.§ 9 Sonstige Hinweise(1)SpeicherungundVerarbeitungvonMandantendaten:EsbestehtdieBerechtigungseitensderKanzleiimRahmendesVertragsverhältnissesdiepersonenbezogenenDatendesMandantenzuerheben,zuspeichernundzuverarbeiten,soferndieVorschriftendesBundesdatenschutzgesetzesdamitnichtverletzt werden.(2)UnterrichtungperFaxoderEmail:HatderMandantderKanzleieinenFaxanschluss und/odereineEmailadressemitgeteilt,erklärtersichbisaufWiderrufoderandererausdrücklicherVereinbarungdamiteinverstanden,dassdieseMedienzurÜbermittlungvonmandatsbezogenenInformationendurchdieKanzleigenutztwerdendürfen.DerMandanterklärt,dasserobderEinschränkungderVertraulichkeitdesunverschlüsseltenEmailverkehrsweiß.(3)AktenaufbewahrungundVernichtung:HandaktendesFalleswerdengem.§50BRAOnach5Jahrenvernichtet.DiesgiltnichtfürKostenaktenundetwaigeTitel.EserfolgtkeineVernichtung,sofernderMandantzuvordieAkteinderKanzleiabholt.(4)Versendungsrisiko:BeiVersandvonUnterlagenandenMandanten,trägtdieserdasVersendungsrisiko.EineAusnahmebestehtdann,wennderMandantderVersendungausdrücklichwidersprochenhatunddie Akte unverzüglich abholt.§ 10 Salvatorische KlauselBeigesamteroderteilweiserUnwirksamkeitdervorstehendenBestimmungen,wirddieWirksamkeitderübrigenBestimmungennichtberührt.DieVertragsparteiensindverpflichteteineunwirksameBestimmungdurcheinewirksamezuersetzen,dieimErgebnisamnächstenkommtunddemSinnundZweckdesVertrages am ehesten entspricht. Eltville, 22.06.2010 (Ort, Datum) ________________________________________________________________________ Klein Lieblingsmandant
2. Haftpflichtversicherung
ImräumlichenGeltungsbereichderBundesrepublikDeutschlandmitdergesetzlichen Mindestdeckungssumme: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2 30659 HannoverHaftungshinweis:TrotzsorgfältigerinhaltlicherKontrolleübernehmenwirkeineHaftungfürdieInhalteexternerLinks.Fürden InhaltderverlinktenSeitensindausschließlichderenBetreiberverantwortlich.EbensoistestrotzsorgfältigerRechercheundständigerAktualisierungderKanzlei-Homepagenichtmöglich,jederzeitfürdieRichtigkeitdergemachtenAngabendievolleVerantwortungzuübernehmen.InsoweitistjeglicheHaftung,fürSchädenwelcheausderNutzungderdargebotenenInformationenresultieren,gleichwelcherArtdieseSchädenauchseinmögen,ausgeschlossen.SolltenSieperE-MailmitunsinKontakttretenwollen,sobeachtenSiebitte,dassaufgrunddertechnischenVoraussetzungenimInternet,IhreE-MailsvonDrittenmitgelesenwerden könnten. Die gebotene Vertraulichkeit wäre nicht mehr gewährleistet.