Beratung

Wollen Sie vorab wissen, ob Ihr Unternehmen vom VTV erfasst wird und daher eine Beitragspflicht zur SOKA-Bau besteht oder haben Sie bereits Post der SOKA-Bau, SOKA-Dach, SOKA-Maler, ULAK etc. erhalten und benötigen einen kompetenten anwaltlichen Rat? Lassen Sie sich von unseren in SOKA-Bau-Verfahren spezialisierten Rechtsanwälten beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen und insbesondere bevor Sie der SOKA-Bau Einblicke in Ihre Unterlagen und Verhältnisse gewähren oder Erklärungen an die SOKA-Bau abgeben. Die SOKA-Bau, ULAK bzw. ZVK- Bau kann dann Ansprüche im Bundesgebiet West in Höhe von rund 20% auf die Bruttogehälter Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Es kann so ein meistens existenzbedrohender Betrag zusammenkommen, auf dessen Zahlung Sie in Anspruch genommen werden. Unsere Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner, welche jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, insbesondere zur SOKA mit Sitz in Wiesbaden haben und bundesweit Mandanten und Kollegen in Untervollmacht als Terminsvertreter vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden in den Verfahren gegen die Sozialkasse Bau (SOKA-Bau) oder die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vertreten.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt.
Wir zeigen Auswege für Sie auf. Damit Sie nicht Baden gehen
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