Beratung
Wollen
Sie
vorab
wissen,
ob
Ihr
Unternehmen
vom
VTV
erfasst
wird
und
daher
eine
Beitragspflicht
zur
SOKA-
Bau
besteht
oder
haben
Sie
bereits
Post
der
SOKA-Bau,
SOKA-Dach,
SOKA-Maler,
ULAK
etc.
erhalten
und
benötigen einen kompetenten anwaltlichen Rat?
Lassen
Sie
sich
von
unseren
in
SOKA-Bau-Verfahren
spezialisierten
Rechtsanwälten
beraten,
bevor
Sie
Entscheidungen
treffen
und
insbesondere
bevor
Sie
der
SOKA-Bau
Einblicke
in
Ihre
Unterlagen
und
Verhältnisse
gewähren
oder
Erklärungen
an
die
SOKA-Bau
abgeben.
Die
SOKA-Bau,
ULAK
bzw.
ZVK-Bau
kann
dann
Ansprüche
im
Bundesgebiet
West
in
Höhe
von
rund
20%
auf
die
Bruttogehälter
Ihrer
gewerblichen
Arbeitnehmer
bis
zu
drei
Jahre
rückwirkend
geltend
machen.
Es
kann
so
ein
meistens
existenzbedrohender
Betrag
zusammenkommen,
auf
dessen
Zahlung
Sie
in
Anspruch genommen werden.
Unsere
Rechtsanwälte
sind
kompetente
Ansprechpartner,
welche
jahrelange
Erfahrung
auf
dem
Gebiet
des
Arbeitsrechts,
insbesondere
zur
SOKA
mit
Sitz
in
Wiesbaden
haben
und
bundesweit
Mandanten
und
Kollegen
in
Untervollmacht
als
Terminsvertreter
vor
dem
Arbeitsgericht
Wiesbaden
in
den
Verfahren
gegen
die
Sozialkasse
Bau
(SOKA-Bau)
oder
die
Urlaubs-
und
Lohnausgleichskasse (ULAK) vertreten.
“Wir zeigen Auswege für Sie auf.
Damit Sie nicht Baden gehen”
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